Funktionsanalyse – auch bei nicht symptomatischen Patienten eine Untersuchungsempfehlung

 In Allgemein, Kieferorthopädie

Viele Menschen mit Kopf-, Nacken- und Gesichtsschmerzen haben bereits einen langen Arzt-Marathon hinter sich. Dass ein Kieferorthopäde helfen kann, wird meist sehr spät in Erwägung gezogen. Sind keine sichtbaren Kiefer- und Zahnfehlstellungen bekannt, denken Patienten nicht an die Kiefergelenke als Verursacher der Einschränkungen. Wird dann ein Kieferorthopäde aufgesucht und eine Funktionsanalyse als Untersuchungsbestandteil angeraten, steht der Patient vor einer neuen Herausforderung. Denn dieser Bestandteil der Diagnostik wird nicht von den Krankenkassen bezuschusst, weiß man in der kieferorthopädischen Praxis von Dr. Nora Plathner-Wieck in Preetz.

Kieferorthopäde muss Funktionsanalyse bei Wunsch nach Kassenleistung ablehnen

Hier stehen sich die Notwendigkeit und die Gesetzgebung konträr gegenüber. In der KFO-Praxis in Preetz weiß man, wie wichtig die Analyse der Kiefergelenke vor einer prothetischen oder anderweitig kieferorthopädischen Behandlung ist. Doch wenn ein Patient eine reine Kassenleistung wünscht, muss er ein Formular unterzeichnen und die Funktionsdiagnostik ablehnen. Die Krankenkassen lehnen jegliche Leistungen in diesem Bereich ab. 25 bis 40 Prozent aller Kinder weisen bei Zahnfehlstellungen Schmerzen im Kiefer auf. Ohne eine spezielle Funktionsdiagnostik kann die Ursache nicht abgeklärt und daher nicht umfassend behandelt werden. Kieferorthopädin Dr. Plathner-Wieck in Preetz berät daher ausführlich über die Notwendigkeit der Funktionsanalyse und rät symptomischen wie nicht symptomischen Patienten zur umfassenden Diagnostik in der Ursachenfindung.

Die Kiefergelenke beeinflussen die gesamte Körperstatik. In der Funktionsanalyse sind selbst leichte Fehlstellungen erkennbar und können frühzeitig, ehe es zu schmerzhaften Beeinträchtigungen kommt, behandelt werden. Da die Krankenkassen die Kostenübernahme ablehnen und der Gesetzgeber die Funktionsanalyse laut einiger Gerichtsurteile vorschreibt, steht der behandelnde Kieferorthopäde vor einem Problem.

Hier besteht Handlungsbedarf in der Gesetzgebung und bei den gesetzlichen Krankenkassen, die keine funktionsanalytischen Untersuchungen bezuschussen.